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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Impex

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1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten uneingeschränkt der Bestimmung des nachstehenden Absatzes für alle Geschäftsfälle mit unseren Kunden, sofern es sich bei diesen nicht um Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) handelt.

Für den Fall, dass einem unserer Kunden die Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des KSchG zukommt, werden die gegenständlichen Bedingungen im Sinne der zwingenden Bestimmungen des KSchG i.d.g.F. modifiziert.

Die gegenständlichen Bedingungen gelten auch dann, wenn anderslautende Bedingungen eines Kunden unwidersprochen bleiben. Solche gelten von uns nur dann als anerkannt, wenn sie vor Einlangen der Auftragsbestätigung des Kunden von uns schriftlich akzeptiert worden sind.

An unsere schriftlichen Angebote sind wir innerhalb von 30 Tagen ab deren Datum gebunden, eine davon abweichende Bindung muss gesondert vereinbart werden. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Wir sind berechtigt, die Annahme unseres Angebotes aus gewichtigen, in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die unseren berechtigten Interessen widersprechen, abzulehnen, wie etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden mit negativem Ausgang.
Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Bestellungen bzw. Anbotsannahmen haben in der Regel schriftlich zu erfolgen.
Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware werden wir den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglichbestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

Erklärungen an unsere Kunden gelten jedenfalls dann als zugegangen, wenn sie an die bei Bestellung durch den Kunden bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden.

Nach diesen Geschäftsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder e-Mail abgegeben werden.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die ihn oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeiten und weiterleiten, als dies für die Erfüllung des uns erteilten Auftrages – sei es auch zum Zwecke der Bonitätsprüfung – und für die Dauer der Vertragsabwicklung erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, aufgrund deren eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann.

2. Erfüllungsort / Lieferung

Unsere Geschäftsadresse gilt als Erfüllungsort vereinbart. Ein davon abweichender Erfüllungsort bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Vereinbartermaßen zu liefernde Ware wird ab unserer Geschäftsadresse auf Risiko und Gefahr sowie auf Kosten des Kunden geliefert, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anfuhrstraße mit schweren Lastfahrzeugen befahrbar ist.

Die zu liefernde Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern.

Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dg. sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretene Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Leistung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.

Die Ware wird branchenüblich verpackt, die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Lademittel werden Zug um Zug ausgetauscht oder dem Käufer in Rechnung gestellt, wobei wir diese Frankoretournierung innerhalb vier Wochen gutschreiben. Voraussetzung für Tausch und Retournierung ist jedoch der einwandfreie Zustand der Lademittel. Bei Zustellvereinbarung verstehen sich die Preise ohne Abladen und Vertragen.

Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch nur auf schriftliche Anforderung des Kunden und dann zu seinen Lasten und für seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind bei sonstigem Gewährleistungsausschluss sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

Für den Fall, dass die bestellte Ware in Form von Daten via Internet versandt bzw. vom Kunden durch Download bezogen wird, geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

3. Qualität / Mängel  / Gewährleistung

Unsere Ware entspricht den im Angebot angegebenen Qualitätsbestimmungen. Angeführte Normen (z.B. DIN, ÖNORM, Werknomen) und Zeichnungen beziehen sich auf die jeweils zuletzt herausgegebene und zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Ausgabe, wenn nicht im Angebot ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Wir leisten Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn dies schriftlich zugesagt ist.

Für Ware, die als mindere Qualität wie z.Bsp. als „Zweite Wahl“ bezeichnet ist, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten ist.

Angelieferte Ware ist vom Kunden sofort zu untersuchen; hierbei festgestellte Mängel sind bei sonstigem Gewährleistungssauschluss unverzüglich, jedenfalls vor Verarbeitung oder Einbau, anzuzeigen.

Retourwaren werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und franko in tadellosem Zustand in unser Lager übernommen. Das Personal ist zur Entgegennahme nur aufgrund firmenmäßig gefertigter Retourwarenscheine berechtigt.

Die Rücknahme von Sonderfertigungen ist nicht möglich.

Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorhergesehenen Einbau-, Betriebs- und Wartungsanleitungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Dies gilt insbesondere nicht für Mängel, die beruhen auf schlechter Aufstellung durch den Kunden oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlecht oder ohne unsere Zustimmung ausgeführten Reparaturen oder Änderungen, normaler Abnützung.
Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.

Ist eine Verbesserung nicht möglich oder tunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.

Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate nach Ablieferung der Ware.
Das Rückgriffsrecht nach § 933 b ABGB für den Fall, dass unser gewerblicher Kunde einem Verbraucher Gewähr zu leisten hat, ist ausgeschlossen. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien imRechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

4. Produkthaftung und Schadenersatz

Für von uns zu vertretene Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der nachstehend festgehaltenen Besonderheiten.

Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Importeurs. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht für Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung.

Für den Fall eines Sach- oder Vermögensschadens besteht unsere Haftung nur bei Vorsatz und krasser grober Fahrlässigkeit uns zurechenbarer Personen. Die Haftung ist begrenzt mit dem jeweiligen Auftragswert. Eine Haftung für einen darüber hinausgehenden Schaden wird ausdrücklich ausgeschlossen. In keinen Fall besteht Anspruch auf entgangenen Gewinn.

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Wir haften nur für eigene Inhalte auf unserer Website. Soweit wir mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglichen, sind wir für die dort enthaltenen, fremden Inhalte nicht verantwortlich. Wir machen uns die fremden Inhalte nicht zu eigenen. Sofern wir Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhalten, werden wir den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

Ansprüche gegen uns aus Schadenersatz, welcher Art auch immer, verjähren jedenfalls – insoweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungs- oder Präklusivfristen gelten – mit Ablauf von
sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort bei Erhalt zur Zahlung fällig, wobei der Erhalt der Ware für die Fälligkeit der Rechnung belanglos ist.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen.

Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Der Kunde ist uns im Falle des Zahlungsverzuges weiters verpflichtet, die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.

Für den Fall einer atypischen und unvorhersehbaren Entwicklung der Preise bei Rohstoffen, welche unseren Waren zugrunde liegen, steht uns für bekannt gegebene Preise von Waren bei Schadensminderungspflicht das außerordentliche Preisanpassungsrecht zu, und zwar im Sinne der Korrektur nach dem Maßstab der Preiserhöhung der Rohstoffe. Für diesen Fall steht dem Käufer das Recht zu, innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe der neuen Verkaufspreise vom Vertrag mittels rekommandierten Schreibens zurückzutreten. Dies jedenfalls bei vereinbartem Entfall allfälliger Erfüllungs-, Nichterfüllungs- und/oder Vertrauensschäden.

6. Eigentumsvorbehalt

Von uns bezogene Ware bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis. Der Kunde verpflichtet sich, dasvon uns an der bezogenen Ware vorbehaltene Eigentum fürjedermann ersichtlich zu machen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen, und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung in unserem Namen ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

Auch bei der Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.

Im Falle des Unterganges des Eigentumsvorbehaltes kraft Gesetzes tritt an dies Stelle des Eigentums die Kaufpreisforderung. Diese gilt somit als an uns zediert.

7. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Für die Vertragsbeziehungen, denen diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen unterliegen, gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes über den internationalen Warenverkauf wird einvernehmlich ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht mit dem Sitz in Steyr.

8. Schlussbemerkung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.